Achtung!
Bei Überweisungen an den AZV Wipper-Schlenze verwenden Sie bitte bei der Schreibweise des Zahlungsempfängers unbedingt diese Form:
AZV Wipper-Schlenze
Der Umwelt zuliebe.
Willkommen beim
Abwasserzweckverband
Wipper-Schlenze
Die Grundlage allen Lebens ist Wasser. Der menschliche Körper besteht zu rund 70 Prozent aus diesem Element. Ohne Trinkwasser können wir nicht lange überleben. Doch nutzen wir diese Ressource nicht nur für unsere Ernährung. Sie ist ebenso unverzichtbar für die tägliche Hygiene, den Freizeitspaß im Sommer oder für die Wirtschaft. Unser Lebensraum wird von Wasser bestimmt. Aus diesem Grund haben wir es uns als öffentlich-rechtliches Unternehmen zur Aufgabe gemacht, das Schmutzwasser im Verbandsgebiet Wipper-Schlenze für rd. 40.000 Einwohner zu beseitigen. Neben der ordnungsgemäßen Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers kümmert sich der Verband auch um die Ableitung des Niederschlagswassers von seinen Mitgliedskommunen.

Aktuelles
Pressemitteilung der MZ vom 14.10.2025
HETTSTEDT/MZ. Der Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze darf sich über insgesamt 453.000 Euro Fördermittel freuen. Dieses Geld soll, so heißt es vom Geldgeber Landesverwaltungsamt, in die Kläranlagen Hettstedt und Freist fließen, die Anlagen sollen energetisch optimiert werden. Die Mittel stammen aus dem...
Baumpflanz-Challenge 2025
Auch der AZV Wipper-Schlenze wurde für die Baumpflanz-Challenge 2025 nominiert. Der Wasserverband Südharz als einer unser Nachbarverbände aus Sangerhausen war so freundlich ,uns am 25.09.2025 zu dieser Challenge einzuladen.
Verbandsversammlung am 25.09.2025
Ort: Beratungsraum "Wipper" an der Kläranlage Hettstedt, Sanderslebener Str. 40, 06333 Hettstedt
Verbandsversammlung am 11.09.2025
Ort: Beratungsraum "Wipper" an der Kläranlage Hettstedt, Sanderslebener Str. 40, 06333 Hettstedt
Erklärung zum Gebührenbescheid Niederschlagswasser
Alle nötigen Informationen sowie Erläuterungen zum Gebührenbescheid finden Sie in diesem Beitrag.
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Vergabebekanntmachung zur Maßnahme „Planungsleistung für den 4. BA Weinbergsiedlung (Straßenabschnitt Plantagenweg)“
Nachfolgend finden Sie Informationen zur oben genannten Maßnahme nach § 30 (1) UVgO.