Bekanntmachung Satzung zum Wirtschaftsplan 2026

1. Beschluss zum Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze

Auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.02.1998, in der derzeit geltenden Fassung, in sinngemäßer Anwendung der §§ 98, 99, 100 sowie der §§ 106–110 und § 115 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, des § 16, 17 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe vom 24.03.1997 (GVBl. LSA S. 446), in der derzeit geltenden Fassung und der Verbandssatzung des AZV Wipper-Schlenze vom 21.12.2024 wurde von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze am 03.12.2025 folgender Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan festgesetzt auf

  • in den Erträgen: 11.195.411,00 EUR

  • in den Aufwendungen: 10.644.079,00 EUR

und im Vermögensplan

  • in der Einnahme auf: 11.520.270,00 EUR

  • in der Ausgabe auf: 11.520.270,00 EUR

§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen wird auf 1.608.002,00 EUR festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Liquiditätskredit

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5 Umlagen

Im Wirtschaftsjahr 2026 werden keine Umlagen nach § 14 der Verbandssatzung erhoben.

 

 

2. Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze

Die gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 108 Abs. 2 und 110 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Mansfeld-Südharz mit Schreiben vom 29.01.2026, Aktenzeichen 15.12.11.006.018, erteilt worden.

3. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Wirtschaftsplan liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA vom 05.02.2026 bis zum 20.02.2026 zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze, Sanderslebener Straße 40 in 06333 Hettstedt öffentlich aus.

Die Dienstzeiten des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze sind:

  • Dienstag: von 09:00–12:00 Uhr und von 13:00–15:00 Uhr

  • Donnerstag: von 09:00–12:00 Uhr und von 13:00–17:00 Uhr

  • Freitag: von 09:00–11:00 Uhr